Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzsystem sichert vertrauliche Hinweise

Zum 17. Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, den Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Mit einem Hinweisgeberschutzsystem kommen Sie als Unternehmen nicht nur gesetzlichen Vorgaben nach, sondern ermöglichen sich selbst, Missstände aufzudecken, Prozesse zu optimieren und frühzeitig Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems, das sowohl den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes als auch dem Datenschutz gerecht wird. Dabei beraten wir Sie individuell, vermitteln mit uns kooperierende Dienstleister und schulen Ansprechpersonen in Ihrem Unternehmen. Den Betrieb der internen Meldestelle übernehmen wir für Sie und bearbeiten eingehende Meldungen und Hinweise.

Leistungen auf einen Blick:

  • Betrieb der internen Meldestelle
  • Einführung eines Hinweisgebersystems nach HinSchG
  • Unterweisungen für Mitarbeitende zum Hinweisgebersystem
  • Bearbeitung und Prüfung von Hinweisen
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Gesetzeskonforme Kommunikation mit Hinweisgebenden
  • Empfehlung weiterer Maßnahmen

Info-Flyer zum Hinweisgeberschutzgesetz

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner whistle.law bieten wir Ihnen eine Lösung für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an: Das Hinweisgebersystem kommt von whistle.law, die Ombudsdienstleistung erhalten Sie in gewohnter Qualität von uns.
In dem kostenlosen und unverbindlichen Testsystem von whistle.law erfahren Sie auch die Preise für das Hinweisgebersystem, indem Sie unter „Mein Konto – Lizenz“ gehen. Um sich anzumelden, folgen Sie bitte dem Link zum kostenlosen Testsystem.
Sollten Sie direkt auf unseren Partner zugehen, erwähnen Sie bitte, dass Sie Kunde der KH Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH sind.

 

Leistungspaket HinSchG

inkl. 4 Bearbeitungs-/ Beratungsstunden pro Jahr

Betrieb der internen Meldestelle
Betrieb der Meldestelle, Bearbeitung von Meldungen / Hinweisen

IT-gestütztes Hinweisgebersystem*
Vermittlung eines IT-Dienstleisters für den Erwerb des HinSchG-Tools und dessen Support. (Kooperation)

Hinweisgebermanagement
Unterstützung/Etablierung eines benutzerfreundlichen Hinweisgebersystems als Frühwarnsystem

Meldungsbestätigung
Prüfung auf Spam, Bestätigung des Meldungseingangs

Weitere Prüfung der Meldung/ Hinweise
Prüfung der eingegangenen Meldung/Hinweise auf Stichhaltigkeit und Anwendungsbereich HinSchG

Weitere Informationsanforderung
Kontakthaltung mit Hinweisgeber für ggf. erforderliche weitere Informationen

Maßnahmenempfehlungen
Ausarbeitung von Maßnahmenempfehlungen und Informationen für Entscheidungsträger

Berücksichtigung von Datenschutzrecht
Fachwissen vom Datenschutzrecht fließt z.T. in die Beratung mit ein. Sie profitieren von Synergieeffekten

Fachkunde
Betreuung durch fachkundiges und kontinuierlich geschultes Personal

Führung und Dokumentation
Steuerung und revisionssichere Dokumentation des Verfahrens

Management »Folgemaßnahmen«
Hinweisgebende Person ggf. an andere Stelle verweisen, Verfahren zwecks Untersuchung abgeben

Rückmeldungsmanagement
Fristgerechte Rückmeldung an hinweisgebende Person

 

* Hier fallen zusätzliche Kosten für die Bereitstellung des Hinweisgeber-Tools an.